# strom
Danke für Ihr Verständnis
Die Turbulenzen im Energiemarkt haben uns in letzter Zeit vor sehr große Herausforderungen gestellt.
Als regional verwurzeltes, mittelständisches Handelsunternehmen müssen wir im Sinne unserer Kundschaft und Belegschaft in diesem Umfeld sehr verantwortungsvoll abwägen, welche Risiken wir eingehen und wie weit wir die derzeit nicht vorhersehbaren Entwicklungen im Stromhandel mitgehen können.
Unser Anspruch ist und bleibt, auch und gerade in diesen fordernden Zeiten nur anzubieten, was wir verlässlich und zu wettbewerbsfähigen Preisen tatsächlich liefern können. Der Strommarkt birgt gegenwärtig für unser Unternehmen aber kaum kalkulierbare Risiken, die wir weder eingehen noch an Sie weitergeben möchten.
Wir haben uns deshalb nach intensiver Abwägung aller Faktoren entschieden, unseren Geschäftsbereich Strom vorerst ruhen zu lassen, um weiterhin solider, stabiler Partner auf unseren anderen Geschäftsfelder sein zu können.
Wir sind weiter mit unserer Erfahrung
und unserer Energie für Sie da
Kempten +49 (0) 831-575300
Kaufbeuren +49 (0) 8341-81560
Ulm +49 (0) 731-3990190
E-Mail: kontakt@keslar.de
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Wenn Sie von uns mit Strom beliefert werden, können Sie ab sofort Ihren Zählerstand gerne direkt ONLINE mitteilen. Dazu brauchen Sie den Zählerstand bzw. die Zählerstände, die Sie abgelesen haben und Ihre Kunden-Daten von unserem Schreiben. Alles Weitere machen wir!
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strom preisbremse
Alles was Sie wissen müssen
Um private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 die sogenannte Strompreisbremse verabschiedet. Diese sieht die finanzielle Entlastung aller Haushalte und Unternehmen mit hohen Strompreisen vor, wobei die ersten Entlastungsbeträge den Kundinnen und -kunden ab März 2023 gutgeschrieben werden. Es erfolgt dabei auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Die Strompreisbremse gilt zunächst für das Kalenderjahr 2023. Sie kann durch die Bundesregierung jedoch bis Ende April 2024 verlängert werden.
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Um private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 die sogenannte Strompreisbremse verabschiedet. Diese sieht die finanzielle Entlastung aller Haushalte und Unternehmen mit hohen Strompreisen vor, wobei die ersten Entlastungsbeträge den Kundinnen und -kunden ab März 2023 gutgeschrieben werden. Es erfolgt dabei auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Die Strompreisbremse gilt zunächst für das Kalenderjahr 2023. Sie kann durch die Bundesregierung jedoch bis Ende April 2024 verlängert werden.
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